reisen mit der Bahn

 

 

Barrierefreies Reisen!

Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.

Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.

 

Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht. IC/EC-, ICE- und D-

Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen. Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.

Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Unentgeltliche Beförderung schwerkriegsbeschädigter Menschen mit o. g. Ausweisen inkl. Merkzeichen „1.Kl."

Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen) in der 1. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Beförderung einer Begleitperson/Hunde:

Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.